Sie sind auf der Suche nach professionellen Übersetzungen für Englisch oder Französisch? Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung?
Ich helfe Ihnen, sprachliche Hürden abzubauen und dadurch eine effizientere Kommunikation und Zusammenarbeit mit Partnern und Kunden zu erreichen.
Als behördlich ermächtigte Übersetzerin übernehme ich beispielsweise die Übersetzung Ihrer geschäftsrelevanten Dokumente sowie internen und externen Geschäftskommunikation. Auch amtlich beglaubigte Übersetzungen von Zeugnissen, Urkunden oder anderen offiziellen Dokumenten zwecks Einreichung bei einer Behörde sind möglich.
Übrigens: Eine Übersetzung ist nicht gleichzusetzen mit dem Dolmetschen gesprochener Sprache. Während ein Dolmetscher üblicherweise "live" arbeitet, also entweder gleichzeitig mit der Originalrede (simultan) oder unmittelbar danach (konsekutiv) übersetzt, erfolgt eine Übersetzung von schriftlichen Dokumenten mit mehr Zeitversatz.
Ich übersetze Texte aus dem Englischen und Französischen ins Deutsche. Je nach Fachgebiet und Dringlichkeit helfe ich auch mit Übersetzungen vom Deutschen ins Englische weiter.
Eine Korrektur von bereits übersetzten Dokumenten ist ebenfalls möglich. Sprechen Sie mich gern einfach an.
Zu meinen Fachgebieten zählen:
Weitere Themen sind ebenfalls möglich. Nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf!
Beglaubigte Übersetzungen sind offizielle Dokumente, die Sie bei einer offiziellen Stelle einreichen. Die Beglaubigung bescheinigt die vollständige und korrekte Übersetzung des Dokuments und versichert, dass die Übersetzung von einem behördlich ermächtigten Übersetzer durchgeführt wurde. Die Übersetzung und Beglaubigung gehören dabei zusammen. Übersetzungen von Dritten beglaubige ich nur nach Rücksprache.
Typische, zu beglaubigende Dokumente sind:
Führerschein
Führungszeugnis
Abiturzeugnis, Diplom
Vertrag
Geburtsurkunde
etc.
Nicht jeder Übersetzer darf beglaubigte Übersetzungen erstellen. Nur, wer behördlich ermächtigt ist und einen Abschluss durch ein Übersetzerdiplom oder eine staatlich anerkannte Prüfung nachweisen kann, kann Übersetzungen beglaubigen. In Deutschland sind nur etwa 3% aller Übersetzer ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen. Entsprechend teurer sind die durchgeführten Arbeiten.
Wichtig: Möchten Sie ein Dokument aus Deutschland im Ausland einreichen, teilen Sie mir dies bitte bei Anfrage oder Auftragserteilung mit. Hier sind häufig zusätzliche administrative Schritte nötig, über die wir uns dann verständigen können.
Nach einer ersten Kontaktaufnahme lassen Sie mir das komplette zu übersetzende Dokument zur Ansicht zukommen, in der Regel per E-Mail oder sicherem Filesharing. Hilfreich ist zudem ein Hinweis, wofür die Übersetzung benötigt wird.
Möchten Sie nicht das komplette Dokument schicken, teilen Sie mir bitte die Wortzahl mit und lassen mir einen Ausschnitt des Textes zukommen. Hieran bemesse ich meinen erwarteten Arbeitsaufwand. Zusätzlich bitte ich Sie um Erwartungen bezüglich des Abgabetermins. Aus diesen Informationen erstelle ich Ihnen dann ein Angebot.
Sofern vorhanden, nehme ich bei Auftragserteilung auch gerne Glossare oder andere Dokumente (z. B. Marketing-Unterlagen) entgegen, die auf Ihren zu übersetzenden Ausgangstext Bezug nehmen. So kann ich die Konsistenz der verwendeten Terminologie gewährleisten. Bei einer langfristigen Zusammenarbeit oder auf Wunsch erstelle ich Ihnen auch gerne ein entsprechendes Glossar.
Zu Beginn der Zusammenarbeit erhalten Sie einen Angebotspreis und eine entsprechende Rechnung für Ihre Übersetzung, die vorab in Höhe von 50 % des Auftragswertes oder komplett als Vorauszahlung zu begleichen ist.
Textemenge und Termine sind wichtige Details, um zunächst zu klären, ob die Übersetzung nach Ihren Vorstellungen realisiert werden kann. Um wieviele Wörter geht es? Was ist der späteste Abgabetermin? Werden Abschnitte oder Seiten eventuell vorab benötigt?
Für eine gute Übersetzung muss ich Ihre genauen Anforderungen kennen. Gibt es bereits andere Übersetzungen oder Dokumente, deren Terminologie verwendet werden soll? Gibt es Glossare? Wofür brauchen Sie die Übersetzung? Wer ist die Zielgruppe? Wird eine Beglaubigung benötigt? Wird der Text im Anschluss weiterverarbeitet? Bei Letzterem hat sich eine zweite Korrekturrunde bewährt. Dabei lese ich den Text in seiner finalen Umgebung mit eventuellen Bildern, Grafiken und Formatierungen noch einmal und passe ihn bei Bedarf an.
Liegt das Originaldokument in bearbeitbarem Format vor, erleichtert und beschleunigt das meine Arbeit. Weil dies gerade im Fall von Urkunden jedoch oft nicht möglich ist, arbeite ich bei Bedarf auch mit nicht überschreibbaren Formaten.
Selbst professionelle Übersetzer werden im Laufe der Bearbeitung eines Dokuments "betriebsblind". Hier hilft eine finale Korrekturrunde nach dem 4-Augen-Prinzip, bestmögliche Qualität zu gewährleisten. Gerne übernehme ich für Sie auch die Korrektur bestehender Übersetzungen.
Ich lege Wert auf eine gute Kommunikation vor und während meiner Übersetzungsarbeit. Häufig ergeben sich im Laufe der Übersetzung Fragen oder Unklarheiten, die sich bilateral oft schnell klären lassen. Üblicherweise sammle ich Fragen zu den jeweiligen Texten und bespreche Sie dann in einem vereinbarten Termin. Dazu ist es immer sinnvoll, wenn Sie mir bei Auftragserteilung einen Ansprechpartner benennen, über den die Kommunikation laufen soll.
Ich berechne meine Übersetzungen nach Textemenge (pro Zeile oder pro Wort). Die Preise richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Textes, der Art des Originaldokuments (Scan oder überschreibbare Datei) und ggf. nach Dringlichkeit. Beglaubigungen rechne ich pro Dokument ab. Sollen Dokumente per Post verschickt werden, kommt eine entsprechende Porto- und Aufwandspauschale hinzu. Der Mindestauftragswert liegt bei 35 € zzgl. gesetzlicher MwSt.